HKN – Herausforderungen für spezifische Energieträger
Ziel dieses Arbeitspakets ist die spezifische Analyse zu den besonderen Herausforderungen bei der Einführung bzw. Weiterentwicklung von EE-Nachweissystemen für die Energieformen Strom, Gase, Wärme/Kälte und flüssige Brennstoffe. Die diesbezügliche Forschung ist in drei Unterschritte aufgeteilt, die sich mit den spezifischen Gegebenheiten, Entwicklungen und Herausforderungen der Energieformen befassen. In jedem Abschnitt erfolgt eine Analyse der relevanten Märkte sowie der regulatorischen Rahmenbedingungen.
1. Der Markt für Strom
Dank des seit vielen Jahren kräftig gewachsenen Ökostrommarktes liegen im Strombereich – neben dem Markt für Biomasse – mit Abstand die meisten Erfahrungen bei der Anwendung und im Handel von Herkunftsnachweisen vor. Um auf den bisherigen Erfahrungen für die Ausgestaltung der Prozesse in den weiteren Energiesektoren aufbauen zu können, werden die unten stehenden aktuellen Diskussionspunkte aufgegriffen und vertieft.
Nähere Informationen
Energieträger-Bericht E1 zum Download
Perspektiven für die Weiterentwicklung von Erneuerbare-Energien-Nachweisen für Strom
1.1 Herkunftsnachweise für geförderte Anlagen?
In Deutschland erhält EEG-geförderter Strom bisher keine Herkunftsnachweise: Die erneuerbare Eigenschaft des geförderten Stroms wird auf alle Zahler der EEG-Umlage verteilt. Da aktuell über eine Änderung der Finanzierungsgrundlage des EEG diskutiert wird, stellt sich die Frage, inwiefern das Verbot der HKN-Ausstellung angepasst werden sollte, um für Neuanlagen die HKN-Vermarktung zuzulassen. Bei Neuanlagen könnten HKN so die Rolle einer weiteren marktbasierten Vergütungskomponente neben Strommarkterlösen einnehmen.
1.2 Zugang von Großverbrauchern im HKN-Register
… mit der Erlaubnis, eigenständig HKN zu erwerben und stillzulegen.
Diese Option kann vor allem für große gewerbliche und industrielle Verbraucher von Interesse sein, weil langfristige Lieferverträge aus Neuanlagen (sog. PPA) an Bedeutung gewinnen. Diese Verbraucher möchten damit ihre eigene Stromkennzeichnung ohne „Umweg“ über einen Stromanbieter gestalten und bilanzieren können. Die Folgen für die gesetzlich geregelte Stromkennzeichnung und die dahinterliegende Bilanzierung der Ökostrommengen werden als Übersicht aufgezeigt.
1.3 Handhabung und Bilanzierung von Strom-HKN beim Einsatz von Speichern
… insbesondere wenn diese regulatorisch als Verbraucher definiert sind.
Stromspeicher werden eine Rolle als weitere Säule der Energieversorgung einnehmen. Die Bilanzierung ein- und ausgespeicherter Strommengen unter Berücksichtigung der Speicherverluste erfordert eine Weiterentwicklung der Regeln für Strom-HKN. In eine ähnliche Kategorie fallen Netzverluste, denen bisher auch keine grüne Stromeigenschaft zugeteilt werden kann, was bei steigenden EE-Anteilen im Strommix zu systematischen Verzerrungen führen kann. Speicher- und Netzverluste sind auch bei Gas- und Wärmeversorgungssystemen relevant, so dass sektorenübergreifend kohärente Lösungsoptionen untersucht werden.
1.4 HKN aus erneuerbaren Energieanlagen, die dem Eigenverbrauch dienen
… und nicht ins öffentliche Netz einspeisen. Erzeugter Strom zum Eigenverbrauch kann derzeit keine HKN generieren. Insbesondere Unternehmen haben ein Interesse daran, diesen Anteil in ihre CO2-Bilanzierung zu integrieren. Auch bei Ladesäulen für E-Fahrzeuge können bei direkt angeschlossenen Erzeugungsanlagen (zumeist PV) keine HKN generiert werden. Der Nachweis von Ökostrom ist oftmals Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
1.5 Umgang mit nicht ausgestellten HKN
… wenn die Anlage aufgrund einer Redispatchmaßnahme (RD) oder Einspeisemanagement-Maßnahme (EinsMan) des Netzbetreibers abgeregelt wurde. Dieses Problem beschäftigt heute schon die Vertragspartner von PPA-Verträgen und wird mit der im Oktober 2021 in Kraft getretenen neuen Regulierung der Redispatch-Praxis nach §§ 13, 13a, 14 EnWG zunehmen.
2. Der Markt für grüne Gase und flüssige EE-Brennstoffe
Erneuerbare Gase und flüssige Brennstoffe können fossile Energieträger ersetzen und so schrittweise zur Dekarbonisierung beitragen. Biomethan ist in Deutschland bereits am Markt etabliert, erneuerbarer Wasserstoff befindet sich hingegen noch am Anfang des industriellen Einsatzes. Flüssige Brennstoffe werden großskalig im Verkehr eingesetzt.
Die Einführung des HKN für erneuerbare Gase verändert die Märkte zumindest für Biomethan und Wasserstoff. Der Bericht E.2 beschreibt die Ausgangslage und schlägt ein umfassendes Nachweiskonzept vor, das Massenbilanzierung und Herkunftsnachweise umfasst. Es ist gleichermaßen für Industrielle und private Endverbraucher:innen anwendbar. Nähere Informationen
Energieträger-Bericht E2 zum Download
Vorschlag für ein umfassendes Nachweissystem für erneuerbare Gase und flüssige Brennstoffe
3. Der Markt für Wärme und Kälte
Aufgrund veränderter regulativer Rahmenbedingungen ist am Markt für Fernwärme und -kälte bereits kurz- und mittelfristig eine deutliche Steigerung des EE-Anteils zu erwarten. Herkunftsnachweise könnten Fernwärmeversorger zukünftig bei der Vermarktung grüner Fernwärme oder -kälte als eigenständiges Produkt unterstützen. Einnahmen aus der bilanziellen Lieferung grüner Fernwärme oder -kälte könnten die Dekarbonisierung entsprechender Netze unterstützen. Die Umsetzung eines Herkunftsnachweissystems muss jedoch die spezifischen Rahmenbedingungen von Wärme- und Kältemärkten berücksichtigen.
Energieträger-Bericht E3 zum Download
Herkunftsnachweise für Wärme und Kälte
3.1 Folgende Besonderheiten des Wärmemarktes bzw. seiner Regularien gilt es zu beachten:
- Sollten Kennzeichnungsregeln für erneuerbare Wärme nur Herkunftsnachweise aus physisch verbundenen Wärmenetzen zulassen, oder auch über Netzgrenzen hinweg gehandelte HKN?
- In welchem Verhältnis stehen Wärme-HKN zu den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Erhöhung des EE-Anteils in Wärmenetzen?
- Können oder sollten Schnittstellen zwischen HKN-Systemen und ordnungsrechtlichen Anforderungen (z.B. zum Einsatz erneuerbarer Energien nach dem Gebäudeenergiegesetz) oder Förderinstrumenten (z.B. KWKG, BEW) geschaffen werden?