Übergreifende Fragen
In diesem Projektteil erfolgt eine Analyse der Rahmenbedingungen für die Anwendung von erneuerbaren Energien und der instrumentellen Möglichkeiten von Herkunftsnachweisen. Dies beinhaltet unter anderem die Betrachtung der regulatorischen Neuerungen und Herausforderungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (Renewable Energy Directive, RED). Die Ergebnisse werden in mehreren Grundlagenberichten veröffentlicht:
1. Nachweissysteme für erneuerbare Energien
Neben Herkunftsnachweissystemen bestehen weitere Arten von Nachweissystemen mit verschiedenen Anwendungsfeldern, z.B. zum Nachweis von stofflichen Eigenschaften oder physischen Lieferbeziehungen. In diesem Teil werden unter anderem die verschiedenen Arten von Nachweisformen und deren Funktionen bzw. Zwecke dargestellt. Zudem wird ihre mögliche Verknüpfung mit der physischen, kaufmännischen oder bilanziellen Lieferung von Energiemengen zwischen den Akteuren untersucht.
Wie kann ein Industriebetrieb durch Umstellung auf erneuerbare Energien zu staatlichen Ausbauprogrammen beitragen? Wie kann er für sich selbst eine zukunftsfähige Energieversorgung sicherstellen? Der Grundlagenbericht G1 – “Nachweise für erneuerbare Energien” hilft bei diesen Fragen mit einer Einführung in die Welt der Nachweise für erneuerbare Energien. Die wichtigsten Neuerungen aus der RED II werden dargestellt, z.B. die neuen Regelungen zu Herkunftsnachweisen.
November 2021: Grundlagen-Bericht G1 veröffentlicht
Nachweissysteme für erneuerbare Energien
Grundlagen-Bericht G1
2. Zweck und instrumentelle Leistungsfähigkeit von HKN
Die umfassende Umsetzung der Energiewende wird nur durch einen Instrumentenmix möglich sein. Neben der Analyse der aktuellen Rechtslage ist es daher auch erforderlich, die verschiedenen Zielsetzungen für den Einsatz von HKN und ihre Konflikte untereinander herauszuarbeiten. Dies betrifft beispielsweise das Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und dem Ziel einer möglichst kosteneffizienten, grenzüberschreitenden Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Ein weiterer Themenbereich ist das Zusammenspiel zwischen HKN und weiteren energiepolitischen Instrumenten, z.B. mit anderen EE-Förderinstrumenten oder im Zusammenhang mit ordnungsrechtlichen Anforderungen. Ziel dieser Untersuchung ist es, Chancen und Grenzen für eine solche Erweiterung der instrumentellen Leistungsfähigkeit von HKN aufzuzeigen.
November 2021: Grundlagen-Bericht G2 veröffentlicht
Im Grundlagen-Bericht G2 werden unterschiedliche Einsatzbereiche und Weiterentwicklungsperspektiven für die Nutzung von HKN vorgestellt. Ausgangspunkte sind dabei das HKN-System in Deutschland sowie seine nationalen und europarechtlichen Rahmenbedingungen. Die Verwendung von HKN für die Verbraucherinformation und die Ermöglichung der Handelbarkeit von erneuerbaren Eigenschaften entspricht in Deutschland dem Status quo, während weitere Verwendungszwecke eine Weiterentwicklung der Rolle von HKN voraussetzen. In diesem Kontext wird die jeweilige Leistungsfähigkeit von HKN diskutiert, ergänzt durch Beispiele für Wechselwirkungen mit dem Energiewende-Instrumentenmix. Abschließend wird ein Ausblick auf Synergien, aber auch Konfliktpotenziale gegeben, die es bei einer möglichen Ausweitung des Einsatzzwecks zu beachten gilt.
Zweck und instrumentelle Leistungsfähigkeit von Herkunftsnachweisen – Status quo und Weiterentwicklungsperspektiven (Grundlagen – Bericht G2)
3. Wie Herkunftsnachweise die Energiewende beschleunigen können
Der Nachweis von erneuerbaren Energien dient – wie im Grundlagenbericht 2 erläutert – verschiedenen Zwecken. Allen Zwecken ist gemein, dass sie einen Nutzen für die Energiewende stiften sollen. Im Grundlagenbericht 3 wird untersucht, wie sich dieser Nutzen konkret ausbilden kann und soll. Die sogenannte Zusätzlichkeit hat bisher lediglich bei Ökostromprodukten eine entscheidende Bedeutung bei der freiwilligen Zertifizierung als „energiewendefördernd“. Mit der Definition von grünem Wasserstoff hat erstmals der Gesetzgeber selbst den Begriff der „Zusätzlichkeit“ in seine Formulierungen aufgenommen.
Neben der Möglichkeit, verschiedene Informationen auf einem Herkunftsnachweis sicher zu transferieren, ist vor allem deren Handelbarkeit und die dafür notwendige Preisbildung von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob und wie sich HKN an der Finanzierung der Energiewende signifikant beteiligen können. Beispielsweise könnten HKN-Erlöse perspektivisch verstärkt relevante und langfristig planbare Einnahmen für Anlagen generieren, die mittels Power Purchase Agreements (PPA) finanziert wurden
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4. Sektorale, rechtliche und länderübergreifende Schnittstellen in Erneuerbare-Energien-Nachweissystemen
Herkunftsnachweissysteme haben verschiedene Schnittstellen zu anderen Systemen. So sind sie beispielsweise europaweit handelbar oder weisen Anknüpfungspunkte mit den Nachweissystemen zur Massenbilanzierung oder Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff auf. Auch potenzielle Schnittstellen von HKN-Systemen verschiedener Energieformen (z.B. Strom und Gas) spielen dabei eine Rolle, denn besonders in der Industrie werden Power-to-X-Anwendungen immer relevanter.
Diese Schnittstellen gilt es zu analysieren, um etwaige Inkompatibilitäten zu vermeiden und Transferkosten zu minimieren. Fraglich ist dabei, ob und wie eine zuverlässige Übertragung der „grünen Eigenschaft“ zwischen den jeweiligen Energieformen und Infrastrukturen gewährleistet werden kann. Daher ist eine genaue Analyse zu den Ausgestaltungsmöglichkeiten der Schnittstellen und der potenziellen HKN-Konversionsoptionen zwischen den Sektoren ein wesentlicher Teil dieses Arbeitspakets.
November 2021: Grundlagen-Bericht G4 veröffentlicht
Im Grundlagenbericht „G4 – Sektorale, rechtliche und länderübergreifende Schnittstellen in Erneuerbare-Energien-Nachweissystemen“ werden die genannten Schnittstellen vertieft betrachtet und besondere Herausforderungen herausgestellt, die mit der Verknüpfung verschiedener Nachweissysteme innerhalb eines Landes und über Länder hinweg einhergehen.
Sektorale, rechtliche und länderübergreifende Schnittstellen in Erneuerbare-Energien-Nachweissystemen (Grundlagen – Bericht G4)