Sektorale, rechtliche und länderübergreifende Schnittstellen in Erneuerbare-Energien-Nachweissystemen (Grundlagen – Bericht G4)
Der zunehmende Einsatz erneuerbarer Energien stellt hohe Anforderungen an die Nachweisführung ihrer „erneuerbaren Eigenschaft“. Insbesondere im Fall der Umwandlung von Energien von einer Form in eine andere (insbesondere zur Ermöglichung einer sektorübergreifenden Verwendung) ist die Erhaltung der unverfälschten Erneuerbare-Energien-Eigenschaft herausfordernd. Dementsprechend bedingt eine umfassende und transparente Nachweisführung mittels verschiedener Nachweissysteme für erneuerbare Energien (EE) den Umgang mit verschiedenen Arten von Schnittstellen. Diese Schnittstellen sind näher zu analysieren, um bei ihrer regulativen und technischen Ausgestaltung etwaige Inkompatibilitäten zu vermeiden, die Abwicklungseffizienz zu erhöhen und Reibungsverluste bzw. Transferkosten zu minimieren. Der Ausschluss der Doppelvermarktung der Erneuerbare-Energien-Eigenschaft sowie die Stärkung der Glaubwürdigkeit gegenüber Energieabnehmer:innen stellen, wie bei der Etablierung eines jeden Nachweissystems, die wichtigsten Leitkriterien des Schnittstellenmanagements dar.
In diesem Bericht umfassen Schnittstellen zum einen die Verknüpfungspunkte zwischen nationalen Erneuerbare-Energien-Nachweissystemen eines Energieträgers und denen unterschiedlicher Energieträger. Diese Verknüpfungspunkte gewinnen nicht nur durch die bisher weitgehend unabhängige Führung der verschiedenen Nachweisarten (z.B. Herkunftsnachweise und Massenbilanzierung), sondern auch durch Energiekonversionen (d.h. Umwandlungen von Energieträgern unter Einsatz von Input-Energie) an Bedeutung. Energiekonversionen werden insbesondere im Rahmen von Sektorenkopplungsanwendungen (vor allem Power-to-X), die zur Flexibilisierung und Dekarbonisierung des Energiesystems beitragen sollen, immer relevanter. In beiden Fällen ist die zuverlässige und betrugssichere Nachverfolgbarkeit der Erneuerbare-Energien-Eigenschaft, ggfs. über mehrere (Sekundärenergie-)Konversionsstufen, unabdingbar, sowohl zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen als auch im Sinne der Vertrauensbildung gegenüber Endverbraucher:innen.
Zudem bestehen Schnittstellen zwischen Nachweisen und Regulierungen, aufgrund von Anrechnungsmöglichkeiten zertifizierter, erneuerbarer Energien auf regulatorische Anforderungen, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene.
Schließlich sind Schnittstellen zu den Nachweissystemen anderer europäischer Staaten und perspektivisch auch außereuropäischer Länder zu beachten, da hierfür Standardisierungs- bzw. Harmonisierungsprozesse der Systeme mitgedacht werden müssen, um die breitflächige Anerkennung von Nachweisen zu ermöglichen.
Für Industrieunternehmen ist diese Thematik relevant, da auch diese mit den genannten Schnittstellen zwischen diversen nationalen und internationalen Nachweissystemen in Berührung kommen. Dies ergibt sich beispielsweise aus dem Umstand, dass die Umwandlung von Energieträgern ein integraler Bestandteil zahlreicher industrieller Prozesse ist, wobei die Nachweisführung der Erneuerbare-Energien-Eigenschaft ggfs. über mehrere Nachweissysteme verschiedener Energieträger erbracht werden muss. Des Weiteren werden Industrieunternehmen im Rahmen der Nutzung von Wasserstoff in Industrieprozessen und den damit einhergehenden Wasserstoffimporten aus Nicht-EU-Ländern zunehmend mit einer EU-grenzüberschreitenden Nachweisführung konfrontiert. Schließlich ist es erforderlich, dass Industrieunternehmen, ob sie als Energieeinkaufende, -weiterverarbeitende oder -erzeugende agieren, den Zweck, der mit der Nutzung von Nachweisen zum Beleg der Erneuerbare-Energien-Eigenschaft verfolgt werden soll, klar definieren, um die Nachweisführung passend anzuwenden. Im Industriekontext können solche Nachweise in unterschiedlichen Bereichen erforderlich sein: bei der Offenlegung des Klimaschutzbeitrags von Produkten (z.B. gegenüber Endkund:innen), bei der Emissions- bzw. CO2-Bilanzierung, bei der Inanspruchnahme gesetzlicher Förderungen oder der Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen. Da je Zweck andere Anforderungen gelten können, müssen bei der Zweckdefinition die jeweiligen Nachweisschritte mitgedacht werden.
Im Bericht Grundlagenbericht „G4 – Sektorale, rechtliche und länderübergreifende Schnittstellen in Erneuerbare-Energien-Nachweissystemen“ werden die genannten Schnittstellen vertieft betrachtet und besondere Herausforderungen herausgestellt, die mit der Verknüpfung verschiedener Nachweissysteme innerhalb eines Landes und über Länder hinweg einhergehen.
Bestehende und zukünftige Nachweispfade für erneuerbare Energien