Zweck und instrumentelle Leistungsfähigkeit von Herkunftsnachweisen (Grundlagen – Bericht G2)

Im Stromsektor haben sich Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweisinstrument etabliert, um die erneuerbare Eigenschaft von Strom nachzuverfolgen und einzelnen Verbrauchenden zuzuordnen. In HKN werden zentrale Eigenschaften der produzierten Energieeinheit wie Energiequelle, Technologie, Anlagenalter und Anlagenstandort festgehalten. Die Entwertung von HKN ermöglicht es, diese Eigenschaften dem Energieverbrauch eines bestimmten Verbrauchenden zuzuordnen. Wenn Stromversorger beispielsweise HKN für den Stromverbrauch ihrer Grünstromkund:innen entwerten, erhalten diese Gewissheit, dass ihr Verbrauch durch die Erzeugung einer äquivalenten Menge an Strom aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wurde und die grüne Eigenschaft jeder in das Netz eingespeisten MWh nur ein einziges Mal vermarktet wurde. Die Übertragung von HKN kann nach dem Book & Claim-Prinzip dabei grundsätzlich unabhängig von der physischen Übertragung von Energie erfolgen. Dies ist insbesondere bei einer netzgebundenen Versorgung relevant, wenn sich der physikalische Weg, den eine Energieeinheit mit bestimmten Eigenschaften im Netz nimmt, nicht nachvollziehen, geschweige denn steuern lässt. Kund:innen erhalten über HKN dennoch die Möglichkeit, durch die Wahl eines „grünen“ Energieprodukts mit einem bilanziellen EE-Anteil von 100 % ihrer Präferenz für Energie aus erneuerbaren Energiequellen Ausdruck zu verleihen. Für EE-Anlagenbetreiber ermöglichen HKN in vielen Fällen, die grüne, erneuerbare Eigenschaft der produzierten Energie überhaupt erst handelbar zu machen.

 

Herkunftsnachweise und das Book & Claim-Prinzip

Die grundlegend überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 („RED II“) hat den Anwendungsbereich von HKN bedeutend erweitert. Die RED I sah die Ausstellung von HKN für Elektrizität und optional für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen vor. Artikel 19 der RED II verfolgt hingegen einen deutlich breiteren Ansatz und sieht vor, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass Produzenten von Energie aus erneuerbaren Quellen auf Anfrage HKN erhalten. Dabei wird unterschieden zwischen HKN für Elektrizität, Gas, einschließlich Wasserstoff, sowie Wärme oder Kälte. Diese Ausdehnung auf verschiedene Energieträger macht eine Weiterentwicklung der HKN-Systeme in den EU-Mitgliedsstaaten erforderlich. Dabei gilt es zu klären, welche Rolle HKN künftig in verschiedenen Energiesektoren spielen sollen, wobei es auch Wechselwirkungen mit weiteren Nachweissystemen für erneuerbare Energien zu beachten gilt (z. B. Massenbilanzierung für Gase). Aber auch die etablierten Strom-HKN sind neuen Ansprüchen ausgesetzt, die sich aus dem Wachstum des Grünstrommarkts und strukturellen Veränderungen in der Nachfrage ergeben. So werden etwa vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeits- und Klimaneutralitätsstrategien Unternehmen zunehmend zum Treiber der steigenden Nachfrage nach HKN. Mittels langfristiger Power Purchase Agreements (PPAs) sichern sich Verbrauchende nicht nur den Strom, sondern auch den Nachweis seiner erneuerbaren Herkunft mittels HKN.

Ein wichtiger Aspekt der Debatte ist dabei die Frage, welchen Einsatzzwecken HKN dienen sollen. Je nach angestrebtem Einsatzzweck bestehen verschiedene Erwartungen an die instrumentelle Leistungsfähigkeit von HKN, die teils eine Weiterentwicklung von Herkunftsnachweissystemen und z. T. weiteren energiepolitischen Instrumenten voraussetzen. Hierbei lassen sich insbesondere die folgenden Verwendungszwecke von HKN unterscheiden:

  • Verbraucherinformation
  • Ermöglichung der Handelbarkeit von erneuerbaren bzw. „grünen“ Eigenschaften der Energieproduktion
  • Marktgesteuerte Unterstützung des EE-Ausbaus
  • Unterstützung des Vollzugs von weiteren energiepolitischen Instrumenten (z. B. als Nachweis für Fördervoraussetzungen oder ordnungsrechtliche Anforderungen)
  • Nutzung zu Zwecken der Statistik oder des Monitorings.

Im Grundlagen-Bericht G2 werden unterschiedliche Einsatzbereiche und Weiterentwicklungsperspektiven für die Nutzung von HKN vorgestellt. Ausgangspunkte sind dabei das HKN-System in Deutschland sowie seine nationalen und europarechtlichen Rahmenbedingungen. Die Verwendung von HKN für die Verbraucherinformation und die Ermöglichung der Handelbarkeit von erneuerbaren Eigenschaften entspricht in Deutschland dem Status quo, während weitere Verwendungszwecke eine Weiterentwicklung der Rolle von HKN voraussetzen. In diesem Kontext wird die jeweilige Leistungsfähigkeit von HKN diskutiert, ergänzt durch Beispiele für Wechselwirkungen mit dem Energiewende-Instrumentenmix. Abschließend wird ein Ausblick auf Synergien, aber auch Konfliktpotenziale gegeben, die es bei einer möglichen Ausweitung des Einsatzzwecks zu beachten gilt.

Der vollständige Bericht zum Download:

Zweck und instrumentelle Leistungsfähigkeit von Herkunftsnachweisen – Status quo und Weiterentwicklungsperspektiven (Grundlagen – Bericht G2)

Download report here:

Purpose and instrumental scope of guarantees of origin (Fundamentals - Report G2)