Nachweissysteme für erneuerbare Energien (Grundlagen-Bericht G1)
Wie kann ein Industriebetrieb durch Umstellung auf erneuerbare Energien zu staatlichen Ausbauprogrammen beitragen? Wie kann er für sich selbst eine zukunftsfähige Energieversorgung sicherstellen? Der Grundlagenbericht G1 – “Nachweise für erneuerbare Energien” hilft bei diesen Fragen mit einer Einführung in die Welt der Nachweise für erneuerbare Energien. Die wichtigsten Neuerungen aus der RED II werden dargestellt, z.B. die neuen Regelungen zu Herkunftsnachweisen.
Ein Industriebetrieb kann erneuerbare Energien auf unterschiedliche Weise beziehen. Diese unterscheiden sich fundamental darin, wie die erneuerbare Energie oder auch nur ihre Eigenschaft von der Produktion zum Verbrauch kommt.
Diese Bezugsmodelle erfordern jeweils ihre eigenen Nachweismethoden in der RED II. Diese werden einzeln dargestellt, ihren Anwendungsfeldern zugeordnet und in ihren Möglichkeiten und Einschränkungen verglichen, z.B. was die Handhabbarkeit und die Genauigkeit betrifft.